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Top Garantie

Die Brillenversicherung wird bei ei­ni­gen Augenoptikern angeboten. Al­ler­dings un­ter­lie­gen Sie dabei den Restriktionen des jeweiligen Ver­si­cher­ungs­kon­zer­nes. Bei der TOP GA­RAN­TIE brauchen Sie keine Scha­dens­mel­dung an irgendwelche Ver­si­cher­un­gen zu schreiben.

Die TOP GARANTIE gilt für alle Bril­len­glä­ser und Fassungen Ihrer neuen Brille von uns. Sie tritt ein bei Beschädigung, Zerstörung oder Un­ver­träg­lich­keit der gelieferten Gläser. 

Die Abwicklung läuft ganz einfach über uns.

Im Garantiefall hat der Ga­ran­tie­neh­mer innerhalb vom 1. Jahr den Selbstbehalt von 50% und innerhalb vom 2. Jahr den Selbstbehalt von 25% der zu er­set­zen­den Gläser zu tragen.

Beispiel:

Sie haben im Januar eine neue Fernbrille von uns bekommen. Im Oktober trifft Sie beim Ap­fel­baum­schnei­den ein Ast und zerkratzt die Brillengläser und die Fassung. Kommen Sie einfach zu uns in den Laden. Wir tauschen die Gläser und Fassung für 50% des normalen Preises aus.

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